[ Auszug: (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe
erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Bei Erteilung ein ... ]
[ I. Verkehrsvorschriften(StVG) ] [ II. Haftpflicht(StVG) ] [ III. Straf- und Bußgeldvorschriften(StVG) ] [ IV. Verkehrszentralregister(StVG) ] [ V. Fahrzeugregister(StVG) ] [ VI. Fahrerlaubnisregister(StVG) ] [ VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen(StVG) ]